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Jugendhilfen

Der Jugendhilfe Seitz

UNSER ANGEBOT DER AMBULANTEN HILFE

Ambulante Hilfen zur Erziehung werden im Rahmen der Leistungen der Jugendhilfe (insbesondere §27 und 34 SGB VIII) durch pädagogische Fachkräfte erbracht. 

Schwere Zeiten, Konflikte und Probleme sind wohl in jeder Familie bekannt. Was aber passiert, wenn man sich diesen Herausforderungen nicht mehr gewachsen fühlt?

Meist führt Überforderung in einem Familiensystem zu Konflikten und Krisen. Persönliche Ressourcen und Kompetenzen können in solchen Phasen nicht mehr abgerufen werden. Oft folgt daraus ein Gefühl der Ohnmacht, deren Blickwinkel lediglich die Probleme aber keine Lösungsstrategien mehr erlaubt. Hier greift die ambulante Jugendhilfe in ihren unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

Sollten Sie sich angesprochen fühlen und eine der folgenden ambulanten Unterstützungen benötigen, wenden Sie sich bitte kostenlos an Ihr zuständiges Jugendamt.

Mit der Durchführung der Hilfsmaßnahme wird ein Träger beauftragt, hierbei haben Sie die Möglichkeit, auch eigene Wünsche bezüglich der Unterstützungsform, der individuellen Zielsetzung und  des Trägers zu äußern.

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten oder möchten eine Fallanfrage stellen? Kontaktieren Sie uns gerne unter:
Fallanfrage@jeh-seitz.de

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist mit einer der intensivsten Unterstützungsformen in der ambulanten Hilfe. Manchmal gibt es Situationen und Zeiten im Leben einer Familie, wo die eigenen Ressourcen nicht mehr abrufbar sind. Durch Notlagen, Krisen und/oder Streitigkeiten sowie Konflikte innerhalb der Familie kommt das Familienleben in eine Schieflage. Oft bedarf es genau in diesen schwierigen Zeiten einer neutralen und professionellen pädagogischen Fachkraft, welche gemeinsam mit der Familie an den Themen des Familiensystems arbeitet. Dabei liegt das Augenmerk auf den individuellen Bedürfnissen des einzelnen im Kontext des familiären Systems.

Die Themen, welche in der sozialpädagogischen Familienhilfe angegangen werden sind dabei so bunt und vielfältig wie sie nur das Leben malen kann. Erziehungsberatung, Alltagsbewältigung, Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien, Verbesserung der Beziehungen untereinander, Aufbau eines tragfähigen Familiensystems sowie Kooperationen mit anderen Behörden, Helfersystemen und Ärzten sind dabei Themen der Sozialpädagogischen Familienhilfe.

Grundlage der SPFH ist §31 SGB VIII. Für die Familien entstehen hierbei keine Kosten. Sollten Sie Bedarf oder Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

Erziehungsbeistandschaften (EZB)

Die Zeit von der Kindheit bis zum jungen Erwachsenalter ist eine sehr spannende Phase. Viele Lebensaufgaben müssen zum ersten Mal bewältigt werden. Zwischen individueller Entfaltung und dem anpassen an gesellschaftliche und familiärer Anforderungen kann es schnell zu Herausforderungen kommen, denen der junge Mensch nicht mehr gewachsen ist. Die Erziehungsbeistandschaft möchte genau in diesen Phasen des Lebens ansetzen und Orientierung bieten. Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, den jungen Menschen bei seiner Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso soll die Beziehung zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und dem jungen Menschen gefördert sowie Klärungshilfe bei Konflikten geleistet werden.

Grundlage der Hilfe ist §30 SGB VIII. Diese wird dem jungen Menschen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollten Sie Fragen oder Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt.

Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Ohne die eigene Familie in einem fremden Land anzukommen, stellt junge Menschen vor große Herausforderungen. Neue Lebensbedingungen, sprachliche Hürden und belastende Erfahrungen können den Alltag erschweren und zu Unsicherheiten führen.

Das Betreute Jugendwohnen für unbegleitete minderjährige Ausländer richtet sich an Jugendliche, die ohne ihre Herkunftsfamilie in Deutschland leben und Unterstützung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung benötigen. Ziel ist es, ihnen ein stabiles Umfeld zu bieten, in dem sie ankommen, Orientierung finden und sich persönlich weiterentwickeln können.

Die pädagogischen Fachkräfte begleiten die jungen Menschen bei der Strukturierung ihres Alltags, im Umgang mit finanziellen Mitteln, beim Aufbau sozialer Kontakte sowie bei der Integration in Schule und Ausbildung. Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Verarbeitung belastender Erfahrungen und bei der Gestaltung ihrer Freizeit.

Grundlage der Hilfe ist das SGB VIII. Für die Jugendlichen entstehen keine Kosten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt.

Pflegestellenbegleitung (PSB)

Die Aufnahme eines Pflegekindes bringt für Pflegefamilien viele neue Herausforderungen mit sich. Unterschiedliche Lebensgeschichten, mögliche Entwicklungsverzögerungen, schulische Schwierigkeiten oder belastende Erfahrungen der Kinder können den Familienalltag beeinflussen. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse aller Familienmitglieder im Blick zu behalten.

Die Pflegestellenbegleitung richtet sich an Pflegeeltern, Pflegekinder sowie deren leibliche Eltern und bietet Unterstützung in dieser besonderen Lebenssituation. Ziel ist es, das Zusammenleben zu stabilisieren, Orientierung zu geben und die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu fördern.

Durch regelmäßige Beratungsgespräche und pädagogische Begleitung werden Pflegeeltern in Erziehungsfragen unterstützt und im Umgang mit herausfordernden Situationen gestärkt. Krisen können so frühzeitig erkannt, aufgefangen oder vermieden werden.

Pflegeeltern haben, ebenso wie leibliche Eltern, einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Pflegestellenbegleitung kann über das zuständige Jugendamt beantragt werden.

Betreuter Umgang

Wenn Eltern getrennt leben oder der Kontakt zwischen Eltern und Kindern belastet oder unterbrochen ist, kann der Umgang für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellen. Unsicherheiten, Konflikte oder vergangene Ereignisse können dazu führen, dass ein eigenständiger Kontakt nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Der Betreute Umgang bietet in solchen Situationen einen geschützten Rahmen, in dem Begegnungen zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen umgangsberechtigten Personen stattfinden können. Häufig wird diese Hilfe durch das Familiengericht angeordnet oder vom Jugendamt empfohlen.

Ziel des Betreuten Umgangs ist es, den Kontakt zwischen Eltern und Kindern zu erhalten oder wieder aufzubauen und einer Entfremdung entgegenzuwirken. Dabei steht stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt sowie die Förderung einer positiven und stabilen Beziehung.

Durch die begleitende Unterstützung und Beratung werden Eltern darin gestärkt, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und angemessen darauf einzugehen. Langfristig soll erreicht werden, dass die Kontakte eigenständig und ohne Begleitung gestaltet werden können.

Die Aufsuchende Familientherapie und -beratung (AFT)

AFT ist ein niederschwelliges therapeutisches Angebot, das sich in der Regel über 12 bis 15 Monate erstreckt. Eventuell bestehende Barrieren gegenüber der Maßnahme können durch die aufsuchende Arbeit reduziert werden. Im therapeutischen Setting werden neue Sichtweisen und damit neue Problemlösestrategien mit den Familienmitgliedern erarbeitet und ein wertschätzender Blick auf das System und seine einzelnen Mitglieder entwickelt. 

 AFT kann unter anderem dann hilfreich sein, wenn:

  • sich Konflikte in Familien verhärtet haben und Systeme keinen gemeinsamen Nenner mehr finden.
  • unklare Beziehungskonstellationen vorhanden sind.
  • die Kommunikation miteinander schwierig oder gar unmöglich ist
  • Familien drohen auseinander zu brechen.
  • einer die „Schuld“ trägt und zum Sündenbock gemacht wird.

Das Aufsuchendes AFT-Clearing

Bei unklaren Problemlagen innerhalb eines Familiensystems oder in Fällen, in denen bisherige Interventionen nicht den erwünschten Erfolg erbrachten, soll dieses Angebot in einem Zeitrahmen von 3 – 6 Monaten mit 8-10 Terminen klären helfen, die geeignete Maßnahmen zu entwickeln oder Klarheit für die Familie und/oder eine Empfehlung für das Jugendamt über ein weiteres Vorgehen zu erlangen.

Ein systemisches Clearing kann immer dann installiert werden, wenn

  • aufgrund mangelnder Einsicht in das Familiensystem unklar ist, welche Hilfsmaßnahme die geeignete und notwendige ist, um das Kindeswohl sicherzustellen (auch innerhalb von Kinderschutzverfahren). 
  • eine stationäre Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen im Raum steht, um zu ergründen, ob innerfamiliär alle Ressourcen ausgeschöpft sind oder eine Fremdunterbringung tatsächlich notwendig ist.

Unsere Leistungen werden nach Fachleistungsstunden in Rechnung gestellt und können durch das Jugendamt im Rahmen von §27 Abs. 1,2 SGB VIII in Auftrag gegeben werden.

Die Aufsuchende Familientherapie wird von sozialpädagogischem Fachpersonal mit Zusatzqualifikation in Systemischer Beratung oder -Therapie (nach DGSF/SG)

durchgeführt.

Unser Angebot der Aufsuchenden Familientherapie- und Beratung kann auch von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.

Mutter-Kind-Haus, Ichenhausen, St. Martha

St. Martha - ein Haus für Mütter, Kinder und junge Frauen

Geborgenheit, Schutz und ein sicheres Zuhause mitten in Ichenhausen 

Wenn junge Frauen schwanger sind oder bereits ein Kind haben und sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, kann der Alltag schnell zu einer großen Herausforderung werden. Familiäre Konflikte, persönliche Krisen oder fehlende Unterstützung können dazu führen, dass die eigene Zukunft und die Versorgung des Kindes nur schwer bewältigt werden können.

Das Mutter-Kind-Haus St. Martha in Ichenhausen bietet jungen Frauen mit und ohne Kinder einen geschützten Rahmen und ein sicheres Zuhause auf Zeit. Hier erhalten sie die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, ihre persönliche Situation zu klären und neue Perspektiven für sich und ihr Kind zu entwickeln.

Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Bewohnerinnen individuell bei der Bewältigung ihres Alltags. Gemeinsam werden persönliche Ziele entwickelt, Lösungen für aktuelle Herausforderungen erarbeitet und die nächsten Schritte in Richtung eines selbstständigen Lebens geplant. Auch in Krisensituationen oder bei familiären und persönlichen Konflikten stehen die Mitarbeiter beratend und unterstützend zur Seite.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Versorgung und dem Wohl der Kinder sowie auf der Entwicklung einer sicheren und verlässlichen Eltern-Kind-Beziehung. Gleichzeitig werden die jungen Frauen dabei unterstützt, zunehmend Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen und ihre Selbstständigkeit zu stärken.

Ziel der Unterstützung ist es, gemeinsam mit den jungen Frauen eine tragfähige Zukunftsperspektive zu entwickeln und sie auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu begleiten.

Bei Fragen zum Konzept, zu den Aufnahmebedingungen oder zu einer möglichen Aufnahme wenden Sie sich gerne an uns.

Betreutes Jugendwohnen - auf dem Weg in ein eigenständiges Leben

Der Schritt in ein selbstständiges Leben kann für Jugendliche und junge Erwachsene eine große Herausforderung darstellen. Familiäre Konflikte, persönliche Krisen oder Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung und Alltag können dazu führen, dass Unterstützung notwendig wird.

Das Betreute Jugendwohnen bietet jungen Menschen einen geschützten Rahmen, in dem sie selbstständig wohnen und gleichzeitig pädagogische Unterstützung erhalten. Die Fachkräfte begleiten die Jugendlichen individuell bei der Bewältigung des Alltags, bei persönlichen und familiären Anliegen sowie bei Fragen rund um Schule, Ausbildung und Beruf.

Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken, ihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern und gemeinsam tragfähige Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Bei Fragen zum Angebot, zu den Aufnahmebedingungen oder zu einer möglichen Aufnahme wenden Sie sich gerne an uns. 

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