Fachberatung bei Kindswohlgefährdung
Der Jugendhilfe Seitz
„In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch (SGB IIIV) erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine Insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.“ (§ 8a Abs. 2)
Die Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz gGmbH verfügt über ausgebildete Insoweit erfahrenen Fachkräften, die bei Bedarf in Ihrer Einrichtung oder Institution zur Abschätzung des Risikos im Falle einer möglichen Kindswohlgefährdung hinzugezogen werden können. Die Insoweit erfahrene Fachkraft berät in diesem Zusammenhang zur Entscheidungsfindung, trifft grundsätzlich jedoch keine Entscheidungen im Sinne der Fallverantwortung.
Der Auftrag der Insoweit erfahrenen Fachkraft ergibt sich im Besonderen:
- bei der Abschätzung eines Risikos für Kindswohlgefährdung nach der Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten.
- bei der Einbeziehung der Eltern und Kinder in die Einschätzung.
- bei der Entwicklung eines individuellen Schutzkonzeptes.
- bei der Abschätzung der weiteren Klärungsmöglichkeiten innerhalb der Einrichtung
- bei der Begleitung der fallverantwortlichen Fachkraft bei weiteren einzuleitenden Schritten.
Gerne können Sie bei Interesse unseren Flyer anfordern oder den direkten Kontakt zu uns aufnehmen.