Wie verstehen wir unsere Arbeit?

Ambulante Hilfen

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen Hilfe benötigen. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die  §§ 27 und 34 SGB VIII.
Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Erschließung und Aktivierung eigener Ressourcen der Hilfeempfänger und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zu selbständiger Problembewältigung. Eine gewichtige Rolle messen wir der Vernetzung der Kooperationspartner bei.
Ambulante Hilfen können im Rahmen des Rechts auf Hilfe zur Erziehung bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Diese gehen dann auf die einzelnen Träger zu und beauftragen diese mit der Durchführung der Unterstützung.
Hierbei haben Sie die Möglichkeit, auch eigene Wünsche bezüglich der Trägers und der Unterstützungsform zu äußern.
Ambulante Hilfen werden von den Jugendämtern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

 

Hilfe in der Familie

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an die Familie als Ganzes, dazu gehören

vollständige Familien (ggf. Großeltern und Pflegefamilien) mit unterschiedlicher Konstellation

  • Stieffamilien
  • Alleinerziehende mit und ohne Partner

Meistens sind die Familien mit äußerst vielschichtigen Problembereichen konfrontiert, wie zum Beispiel:
 
Arbeitslosigkeit, Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Schulprobleme, Schulverweigerung, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Gesundheit und Ernährung, Haushaltsführung, Hygiene usw.,
aus denen sich die verschiedenen Arbeitsziele und Arbeitsinhalte bilden.
 
SPFH hat die Stabilisierung und den Fortbestand des Familiensystems zum Ziel.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist grundsätzlich ein freiwilliges Hilfeangebot für Familien, kann aber auch als Kontrollauftrag dem Kinderschutz dienen und als Auflage erteilt werden.
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Erziehungsbeistandschaften (EZB)

Zwar gibt es keine „typische“ Familie, welche eines Erziehungsbeistandes bedarf,
jedoch liegen oft mehrere der folgenden Faktoren vor:

  • geringes Einkommen und daraus resultierende soziale Notlage
  • Berufstätigkeit eines/der Elternteils/e bzw. häufige Abwesenheit vom Kind
  • mangelndes soziales Netz
  • ungünstige oder belastete Kommunikations- und Beziehungsstruktur
  • fehlgeleitete Handlungskompetenz der Eltern


Zu den Aufgaben des Erziehungsbeistands zählt die Wiederherstellung tragfähiger familiärer Beziehungen sowie im weitern die Durchführung von gruppen- und freizeitpädagogischen Angeboten.

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Unterstützungsangebot. Sie schließt aber auch die Familienberatung und elternunterstützende Angebote mit ein.

Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Das Betreute Jugendwohnen für unbegleitete minderjährige Ausländer richtet sich an Jugendliche, die sich ohne Herkunftsfamilie in Deutschland aufhalten und daher einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben.

Die Mitarbeiter im Betreuten Wohnen begleiten die jungen Menschen dabei, in der neuen Umgebung gut anzukommen, Kontakte zu knüpfen und sich zuhause zu fühlen.

Wir bieten Unterstützung bei

  • der Alltagsorganisation und dem Umgang mit Geld
  • Integration in den Sozialraum
  • Integration in Schule und Ausbildung
  • der Bewältigung der traumatischen Erfahrungen im Heimatland und auf der Flucht
  • Freizeitgestaltung

Betreutes Jugendwohnen (BJW)

Es gibt im Betreuten Jugendwohnen zwei Unterscheidungen:


Betreutes Einzelwohnen:
Jugendliche wohnen selbständig in einer Wohnung und werden von der Betreuungskraft in der Alltagsbewältigung unterstützt.

Mädchen-WG:
Speziell für Mädchen bieten wir eine betreute Wohnform in einer der WGs in Neu- Ulm an.
Im Vergleich zu separat begleitetem betreutem Einzelwohnen bietet diese Wohnform die Vorteile, dass die Bewohnerinnen die Möglichkeit haben, von einander zu lernen, sich gegenseitig zu motivieren und sich über ihre Lebenssituation auf gleicher Ebene aus zu tauschen.

 


Das Betreute Wohnen eignet sich für junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr, die der Unterbringung im Heim oder in einer Wohngruppe nicht bedürfen, aber aufgrund ihrer bisherigen Lebenssituation auf erzieherische Maßnahmen angewiesen sind oder die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können oder wollen, jedoch weiterer Betreuung und Unterstützung bedürfen.

Das Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den jungen Menschen zu befähigen, innerhalb der gesellschaftlichen Lebensrealität ein eigenverantwortliches Leben zu führen.

Er soll lernen, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen und die täglichen Anforderungen in Schule/Arbeit und Wohnumfeld zu bewältigen.

Bei der Zielsetzung kann eine Aufgliederung in drei Bereiche vorgenommen werden:

  • Eigenständige Lebensbewältigung
  • Integration in das soziale Umfeld
  • Integration in Schule und Arbeitswelt

Pflegestellenbegleitung (PSB)

Pflegeeltern sehen sich mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die die Aufnahme eines Kindes in ein Pflegeverhältnis in die eigene Familie mit sich bringt.

Sie müssen sich je nach Vorgeschichte der Kinder mit deren Entwicklungsverzögerungen, Schulproblemen, Verhaltensauffälligkeiten oder Traumata auseinander setzen und gleichzeitig auch die eigene Familie im Blick behalten.

Hier setzt das Angebot der Pflegestellenbegleitung als Unterstützung für Pflegeeltern, Pflegekinder und deren leibliche Eltern an.

Da Pflegeeltern genau wie leibliche Eltern ein Recht auf Hilfe zur Erziehung haben, können sie beim Jugendamt die Einrichtung der Pflegestellenbegleitung beantragen.

Durch Beratungsgespräche und unterstützende Angebote in Erziehungsfragen mit den Beteiligten können Krisensituationen aufgefangen oder abgewendet werden.

Betreuter Umgang

Im Gegensatz zu den freiwilligen Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII wird betreuter Umgang oft vom Familiengericht angeordnet oder vom Jugendamt vorgeschlagen. Hier wird dem Recht des Kindes Rechnung getragen, Umgang mit seinen Eltern zu haben, auch wenn diese getrennt oder geschieden sind, und von einem Elternteil eine potentielle Gefährdung ausgeht.

Hierbei soll ein möglichst normaler Umgang mit dem Kind ermöglicht werden. Die Rolle der Betreuer ist helfend und überwachend, der Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind steht jedoch im Vordergrund, deshalb intervenieren die Betreuer bei diesen Maßnahmen möglichst wenig.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Junge Menschen, die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung benötigen, haben in der Regel eine besondere, problembelastete und überfordernde Lebenssituation zu bewältigen.
Bei dieser Hilfeart werden junge Menschen besonders intensiv mit einer hohen Zahl von Kontakten betreut.

Die Präsenz, bzw. Ansprechbarkeit der betreuenden Fachkraft ist deshalb von großer Bedeutung.

Zu Beginn gilt es immer, neue Perspektiven zu schaffen, Situationen zu verändern und nach einem tragbaren Lebenskonzept zu suchen. Der junge Mensch soll dem Einfluss einer gefährdeten Subkultur entzogen werden, vor allem durch die Stärkung der Persönlichkeit und die Gestaltung des sozialen Umfeldes.

aufsuchende Familientherapie

Die Systemische Therapie stellt neben Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und den humanistischen Therapien eine weitere bedeutende Therapieform dar. Kerngedanke der Systemischen Therapie ist die Annahme, dass der Schlüssel zum Verständnis und zur Veränderung von Problemen weniger in der behandelten Person allein liegt, sondern im (familiären) Zusammenhang, in dem das Problem steht, zu finden ist.

Systemische Therapie ist an Beziehungsprozessen der Personen interessiert, die an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Problems beteiligt, und daher auch für Veränderungs- und Lösungsprozesse von Bedeutung sind. Die Systemische Therapie arbeitet neben Familien auch mit Einzelpersonen, Paaren und Organisationen. Im Gegensatz zu vielen anderen Therapien können die Sitzungen in unregelmäßigen und oft größeren Abständen stattfinden, dies richtet sich nach dem Bedarf der KlientenDiese Therapieform bieten wir auch als aufsuchende Familientherapie an.Bei Fragen und Interesse nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.

Das Aufsuchendes AFT-Clearing

Bei unklaren Problemlagen innerhalb eines Familiensystems oder in Fällen, in denen bisherige Interventionen nicht den erwünschten Erfolg erbrachten, soll dieses Angebot in einem Zeitrahmen von 3 – 6 Monaten klären helfen, geeignete für das Kindeswohl förderliche Maßnahmen zu entwickeln und/oder eine Empfehlung für das Jugendamt über ein weiteres bedarfsgerechtes Vorgehen zu erlangen.

Ein systemisches Clearing kann immer dann installiert werden, wenn

-        aufgrund mangelnder Einsicht in das Familiensystem unklar ist, welche Hilfsmaßnahme die geeignete und notwendige ist, um das Kindeswohl sicherzustellen (auch innerhalb von Kinderschutzverfahren).

-        eine stationäre Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen im Raum steht, um zu ergründen, ob innerfamiliär alle Ressourcen ausgeschöpft sind oder eine Fremdunterbringung tatsächlich notwendig ist.

-        Familien „hilfemüde“ geworden sind und die Motivation selbst nach an einer Lösung zu suchen nicht (mehr) vorhanden ist. Das Ambulante Clearing unterstützt dann eine Kooperation wieder anschlussfähig zu machen um innerhalb des Familiensystems Veränderung möglich zu machen.

Das Ambulante Clearing wird von sozialpädagogischem Fachpersonal mit Zusatzqualifikation in Systemischer Beratung (nach DGSF) und/oder Systemischer Einzel, Paar- und Familientherapie (nach DGSF) durchgeführt.