Unser Angebot der Ambulanten Hilfe

Ambulante Hilfen zur Erziehung werden im Rahmen der Leistungen der Jugendhilfe (insbesondere §27 und 34 SGB VIII) durch pädagogische Fachkräfte erbracht.

Das sozialpädagogische Unterstützungsangebot richtet sich an Familiensysteme, Kinder- und Jugendliche in deren persönlichen Lebensumfeld und stellt eine unterstützende Begleitung auf dem Weg zur selbstständigen Krisen- und Problembewältigung dar. Die Erschließung und Aktivierung systemeigener Ressourcen sowie der Aufbau eines den Bedürfnissen der Klienten entsprechenden Helfernetzwerks stehen dabei im Fokus der aufsuchenden Beratungstätigkeit.

 

Ambulante Hilfen werden von den Jugendämtern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Rechts auf Hilfe zur Erziehung können diese beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Mit der Durchführung der Hilfsmaßnahme wird ein Träger beauftragt, hierbei haben Sie die Möglichkeit, auch eigene Wünsche bezüglich der Unterstützungsform, der individuellen Zielsetzung und  des Trägers zu äußern.

 

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familiensysteme durch intensive Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Entwicklung von Lösungsideen innerhalb Konflikten und Krisen. Sie orientiert sich an individuellen pädagogischen Zielsetzungen und ist in der Regel auf längere Dauer (ca. 1-2 Jahre) angelegt. Die aktive Mitarbeit jedes Mitglieds des Familiensystems sowie eine gelingende Kooperation mit der Fachkraft sind hierbei zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit. 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist grundsätzlich ein freiwilliges Hilfeangebot, kann aber auch als durch das Jugendamt oder Familiengericht festgesetzter Kontrollauftrag dem Kinderschutz dienen und als Auflage erteilt werden.

Erziehungsbeistandschaften (EZB)

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Unterstützungsangebot.

Der die Lebenswelt des Klienten aufsuchende Erziehungsbeistand soll dem Kind oder Jugendlichen

bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter der Erhaltung bzw. dem Aufbau einer tragfähigen,

gelingenden Beziehung zur Kernfamilie seine Verselbständigung fördern.

Im Fokus der Hilfe steht generell der individuelle junge Mensch mit seinen Bedürfnissen,

sie schließt jedoch ebenso elternunterstützende Beratungen situationsabhängig ein.

Auch freizeit- oder gruppenpädagogische Angebote in Abhängigkeit zur formulierten Zielsetzung können Teil der Maßnahme sein.  

Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Ansprechpartner: Dominik Schmid

E-Mail:               fallanfrage@jeh-seitz.de

Das Betreute Jugendwohnen für unbegleitete minderjährige Ausländer richtet sich an Jugendliche, die sich ohne Herkunftsfamilie in Deutschland aufhalten und daher einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben.

Die Mitarbeiter im Betreuten Wohnen begleiten die jungen Menschen dabei, in der neuen Umgebung gut anzukommen, Kontakte zu knüpfen und sich zuhause zu fühlen. Die Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer ist schließlich ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Integration.

Wir bieten Unterstützung bei

  • der Alltagsorganisation und dem Umgang mit Geld
  • Integration in den Sozialraum
  • Integration in Schule und Ausbildung
  • der Bewältigung der traumatischen Erfahrungen im Heimatland und auf der Flucht
  • Freizeitgestaltung

Pflegestellenbegleitung (PSB)

Pflegeeltern sehen sich mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die die Aufnahme eines Kindes in ein Pflegeverhältnis in die eigene Familie mit sich bringt. Sie müssen sich je nach Vorgeschichte der Kinder mit deren Entwicklungsverzögerungen, Schulproblemen, Verhaltensauffälligkeiten oder Traumata auseinandersetzen und gleichzeitig auch die eigene Familie im Blick behalten.
Hier setzt das Angebot der Pflegestellenbegleitung als Unterstützung für Pflegeeltern, Pflegekinder und deren leibliche Eltern an.

Da Pflegeeltern genau wie leibliche Eltern ein Recht auf Hilfe zur Erziehung haben, können sie beim Jugendamt die Einrichtung der Pflegestellenbegleitung beantragen.

Durch Beratungsgespräche und unterstützende Angebote in Erziehungsfragen mit den Beteiligten können Krisensituationen aufgefangen oder abgewendet werden.

Betreuter Umgang

Der Betreute Umgang stellt ein Angebot zur Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes zwischen Eltern, anderweitig umgangsberechtigten Personen und deren Kindern dar. Im Gegensatz zu den freiwilligen Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII wird Betreuter Umgang oft vom Familiengericht angeordnet oder vom Jugendamt vorgeschlagen.

Oberstes und vorrangiges Ziel von Begleiteten Umgängen sowie der damit verbundenen begleitenden Beratung ist es Kindern und ihren Eltern z.B: nach Inobhutnahme oder Trennung der Eltern, Kontakt aufrechtzuerhalten oder (wieder-) aufzubauen und einer möglichen Entfremdung entgegenzuwirken. Dabei soll das gegenseitige Recht auf Umgang im Sinne des Kindeswohles und mit dem Ziel der Entwicklung einer positiven Beziehung realisiert werden.

Eltern sollen für die Bedürfnisse der Kinder dahingehend gestärkt werden, dass sie langfristig befähigt werden, die Kontakte selbstständig und ohne Begleitung von Fachkräften oder Pflegeeltern gestalten zu können.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

 

Junge Menschen, die eine Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen, haben in der Regel eine besondere, problembelastete und überfordernde Lebenssituation zu bewältigen.
Da die Präsenz bzw. verlässliche Ansprechbarkeit der betreuenden Fachkraft von zentraler Bedeutung ist, wird der junge Menschen im Rahmen einer ISE besonders intensiv und hochfrequent unterstützt und begleitet. 
Inhalt des Hilfeprozesses ist in der Regel neue Perspektiven miteinander zu erarbeiten und Ideen eines tragbaren Lebenskonzeptes mit und für den jungen Menschen zu entwickeln. Eine tragfähige, verlässliche Arbeitsbeziehung zur Fachkraft ist hierbei grundlegend.  

Die Aufsuchende Familientherapie und -beratung (AFT)

Die aufsuchende Familientherapie und -beratung ist ein niederschwelliges therapeutisches Angebot, das sich in der Regel über 6 bis 12 Monaten erstreckt. Die Besonderheit dabei ist, dass die Beratungsarbeit „im Zuhause“ und damit im direkten Lebenskontext der Familie stattfindet. Insbesondere werden im therapeutischen Setting Selbstheilungskräfte und Ressourcen (re-) aktiviert, neue Sichtweisen und damit neue Problemlösestrategien der Familienmitglieder erarbeitet und ein wertschätzender wohlwollender Blick auf das system und seine einzelnen Mitglieder entwickelt.

Die AFT kann unter anderem dann hilfreich sein,

-        wenn sich Konflikte in Familien verhärtet haben und Systeme keinen gemeinsamen Nenner mehr finden.

-        wenn unklare Beziehungskonstellationen vorhanden sind.

-        wenn die Kommunikation miteinander schwierig oder gar unmöglich wird.

-        wenn Familien drohen auseinander zu brechen.

-        wenn immer einer die „Schuld“ trägt und zum Sündenbock gemacht wird.

-        wenn Familien nach einer Fremdunterbringung eines Kindes/Jugendlichen oder einem Haftaufenthalt eines Elternteils wieder neu zusammenfinden wollen.

Die Aufsuchende Familientherapie wird von sozialpädagogischem Fachpersonal mit Zusatzqualifikation in Systemischer Beratung (nach DGSF) und/oder Systemischer Einzel, Paar- und Familientherapie (nach DGSF) durchgeführt.

Das Aufsuchendes AFT-Clearing

Bei unklaren Problemlagen innerhalb eines Familiensystems oder in Fällen, in denen bisherige Interventionen nicht den erwünschten Erfolg erbrachten, soll dieses Angebot in einem Zeitrahmen von 3 – 6 Monaten klären helfen, geeignete für das Kindeswohl förderliche Maßnahmen zu entwickeln und/oder eine Empfehlung für das Jugendamt über ein weiteres bedarfsgerechtes Vorgehen zu erlangen.

 

Ein systemisches Clearing kann immer dann installiert werden, wenn

-        aufgrund mangelnder Einsicht in das Familiensystem unklar ist, welche Hilfsmaßnahme die geeignete und notwendige ist, um das Kindeswohl sicherzustellen (auch innerhalb von Kinderschutzverfahren).

-        eine stationäre Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen im Raum steht, um zu ergründen, ob innerfamiliär alle Ressourcen ausgeschöpft sind oder eine Fremdunterbringung tatsächlich notwendig ist.

-        Familien „hilfemüde“ geworden sind und die Motivation selbst nach an einer Lösung zu suchen nicht (mehr) vorhanden ist. Das Ambulante Clearing unterstützt dann eine Kooperation wieder anschlussfähig zu machen um innerhalb des Familiensystems Veränderung möglich zu machen.

Das Ambulante Clearing wird von sozialpädagogischem Fachpersonal mit Zusatzqualifikation in Systemischer Beratung (nach DGSF) und/oder Systemischer Einzel, Paar- und Familientherapie (nach DGSF) durchgeführt.

Mutter-Kind-Haus, Ichenhausen, St. Martha

St. Martha - ein Haus für Mütter, Kinder und junge Frauen:

Geborgenheit, Schutz und ein sicheres Zuhause mitten in Ichenhausen

Das Angebot der Jugend- und Erwachsenenhilfe Seitz (JEHS) für junge Frauen mit und ohne Kinder im Haus Martha möchte ein Ort sein, der seinen Bewohnerinnen für einen gewissen Zeitraum einen Platz und ein Heim bietet – ein Schutzraum, der die Voraussetzungen und Zeit für eine stabile persönliche Entwicklung bietet. Zudem werden die Frauen unterstützt, ihre Situation zu klären und in ein eigenständiges Leben starten zu können.

Es handelt sich hierbei um eine ambulante Hilfeform, die als Jugendhilfe-Maßnahme erfolgt. Die Frauen erhalten Unterstützung von den hierfür zur Verfügung stehenden pädagogischen Fachkräften. Besonders in Krisensituationen, bei Problemen in familiären Beziehungen oder beim Erarbeiten von persönlichen Zielen ist fachkundige Reflektion dringend notwendig. Ziel ist es, mit den jungen Frauen gemeinsam eine gute Zukunftsperspektive zu erarbeiten und sie in Ihrem Alltag zu unterstützen, wobei die Versorgung und die Pflege der Kinder sowie die eigene Verselbständigung im Vordergrund stehen.

Falls Sie Fragen zum Konzept, zur Platzanfrage, Aufnahmebedingungen etc. haben, wenden Sie sich sehr gerne an die hierfür zuständige Teamleitung der ambulanten Jugendhilfe der JEHS am Standort Günzburg.

E-Mail: Fallanfrage@jeh-seitz.de