Definition
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist grds. ein freiwilliges Hilfeangebot für Familien, kann aber auch als Kontrollauftrag dem Kinderschutz dienen und als Auflage erteilt werden. Sie ist eine eigenständige Hilfeform der Jugendhilfe, die in die Familie verlagert ist, und vorrangig im häuslichen Umfeld durchgeführt wird. Es handelt sich um eine intensive Form sozialpädagogischer Beratungs- und Betreuungsarbeit sowie um lebenspraktische Hilfe. SPFH hat die Stabilisierung und den Fortbestand des Familiensystems zum Ziel.
Gesetzliche Grundlagen
Jede(r) Personenberechtigte(r) hat nach §27 SGB VIII den individuellen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, die er bei den öffentlichen Jugendhilfeträgern geltend machen kann. § 31 SGB VIII : Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Zielgruppe
Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an die Familie als Ganzes, dazu gehören
Meistens sind die Familien mit äußerst vielschichtigen Problembereichen konfrontiert, wie zum Beispiel: Arbeitslosigkeit, Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Schulprobleme, Schulverweigerung, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Gesundheit und Ernährung, Haushaltsführung, Hygiene usw., aus denen sich die verschiedenen Arbeitsziele und Arbeitsinhalte bilden.